Junges Fahren

Junges Fahren

Die eigenständige Mobilität gehört zum Erwachsenwerden dazu. Je nach Alter stehen dafür unterschiedliche, motorisierte Fahrzeuge zur Verfügung. Ab 14 Jahren ist das Fahren mit einem E-Scooter in eigenem Besitz möglich. Mit 15 Jahren kann dann auf das Mofa umgestiegen werden. Ebenfalls ab 15 Jahren können Jugendliche auch den Führerschein der Klasse AM erwerben. Dieser berechtigt zur Fahrt mit einem Roller oder anderen Kleinkrafträdern bis 45 km/h. Ab 16 Jahren ist der Erwerb des Führerscheins der Klasse A1 möglich. Das Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum bis 125 cm³ und einer Motorleistung bis 11 kW ist erlaubt.

Autofahren ist im Rahmen des „Begleiteten Fahrens“ bereits ab 17 Jahren möglich (BF17). Hier gilt, bis zum 18. Geburtstag fahren Jugendliche in Begleitung einer erwachsenen Person und sammeln wertvolle Fahrpraxis. Ab dem 18. Geburtstag ist dann die uneingeschränkte Mobilität mit dem Auto möglich.

Mit dem Erwachsenwerden geht jedoch auch eine besondere Risikolage einher. Junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren gehören zu der am stärksten gefährdeten Altersgruppe im Straßenverkehr. Zum einen liegt dies an der noch geringeren Fahrpraxis, zum anderen liegt es am spezifischen Risikoverhalten. In der Regel sind junge Menschen bereit, größere Risiken einzugehen und Grenzen auszutesten. Die Verkehrssicherheitsarbeit für und mit jungen Menschen gehört daher zum Kern der Deutschen Verkehrswacht e. V.

Kontakt

Dr. Imke Groeneveld

Projektreferentin

imke.groeneveld@verkehrswacht.de
030 5165105-51

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