Elektrokleinstfahrzeuge, auch Elektrotretroller oder E-Scooter genannt, dürfen seit Juni 2019 am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Wenn Radverkehrsinfrastruktur vorhanden ist, muss diese genutzt werden, wenn nicht, muss die Fahrbahn und außerorts auch der Seitenstreifen befahren werden. Das Fahren auf Gehwegen ist verboten. E-Scooter-Fahrende müssen mindestens 14 Jahre alt sein, das Fahrzeug muss versichert sein und eine Versicherungsplakette tragen.
Kontakt
Claudius Reh
Referent für digitale Kommunikation und E-Scooter
Nachfolgend finden Sie einige Unfallstatisitiken zum Thema Elektrokleinstfahrzeuge / E-Scooter seit deren Zulassung im Jahr 2019: Schwere der Verletzung 2019 […]
ScootSkills ist eine digitale Lernplattform, die Wissen und Fahrkompetenz für die sichere Nutzung von E-Scootern vermittelt. Das kostenlose Angebot richtet
Mehr Sicherheit. Mehr Klarheit. Mehr Angleichung an den Radverkehr. Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurde im Jahr 2019 eingeführt und von Beginn
Wie werden Hoverboards, Mono-Wheels oder Swiftboards eigentlich rechtlich eingeordnet? Das Übersichtsblatt „Klassifizierung von unechten Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr“ der Kommission „Verkehr“
Dein E-Scooter: Dein Wissen! Für die Zulassung im Straßenverkehr muss ein E-Scooter folgende Voraussetzungen erfüllen: Als Elektrokleinstfahrzeug sind E-Scooter versicherungspflichtig.
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