Cannabis und Tempolimits – DVW trifft sich zur Jahreshauptversammlung in Rostock
- Verkehrswacht fordert Tempolimit 130 auf Autobahnen, 80 auf Landstraßen und 30 innerorts
- Fachtagung diskutiert kontrovers zu Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung
Im Rahmen ihrer Jahreshauptversammlung am 23. und 24. Juni in Rostock-Warnemünde hat sich die Deutsche Verkehrswacht e.V. (DVW) umfassend zu Geschwindigkeitsbegrenzungen positioniert. In entsprechenden Beschlüssen der Mitgliederversammlung fordert der Verband ein allgemeines Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen. Auf Landstraßen soll die Regelgeschwindigkeit auf 80 km/h abgesenkt werden und nur auf entsprechend ausgebauten Strecken weiterhin höhere Geschwindigkeiten erlaubt sein. Auch LKW sollen künftig 80 km/h fahren dürfen, um die Differenzgeschwindigkeit auszugleichen und den Überholdruck zu verringern. Ein dritter Beschluss fordert den Gesetzgeber auf, Kommunen die Möglichkeit zu geben, Tempo 30 vor Ort selbstständig und bedarfsgerecht auszuweisen. Die DVW unterstützt mit dem Beschluss zur Geschwindigkeit innerorts die Initiative „Lebenswerte Städte“, der sich bereits knapp 800 Städte und Gemeinden in Deutschland angeschlossen haben.
DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig: „Wenn wir das Tempo im Straßenverkehr rausnehmen, können wir viele schwere Unfälle wirksam verhindern. Mit unseren Beschlüssen zu Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen, Landstraßen und innerorts haben wir heute ein deutliches Signal für mehr Verkehrssicherheit gesendet.“
Zur Jahreshauptversammlung waren etwa 200 Mitglieder, Delegierte und Fachleute zum Tagungsgort auf der „Hohen Düne“ nach Warnemünde angereist. Viele besuchten bereits am Vortag die Fachtagung auf der kontrovers über die Herausforderungen der geplanten Legalisierung von Cannabis für den Straßenverkehr diskutiert wurde.
„Wer kifft, fährt nicht!“ – Fachtagung zu Cannabis im Straßenverkehr
Cannabis ist eine illegale Droge. Wer diese konsumiert und am Straßenverkehr teilnimmt, muss mit harten Strafen rechnen. Eine Legalisierung von Cannabis, wie sie von der Bundesregierung geplant ist, wird die Rahmenbedingungen im Umgang mit dem Rauschmittel verändern und hat unter anderem erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsprechung und Überwachung im Straßenverkehr. Auf der DVW-Fachtagung diskutierten Expertinnen und Experten aus den Bereichen Verkehrsrecht, Forschung, Medizin und Verkehrsüberwachung diese Fragen und vertraten dabei sehr unterschiedliche Auffassungen.
Die Fachanwältin für Verkehrsrecht, Ulrike Dronkovic, zeigte in ihrem Vortrag mögliche Auswirkungen auf das bestehende Regelwerk. Cannabis könne im Zuge der Legalisierung noch näher an die legale Droge Alkohol heranrücken und müsste dann vermutlich auch dem Alkohol vergleichbar behandelt werden.
Marco Schäler, Geschäftsführer der Kommission „Verkehr“ bei der Deutschen Polizeigewerkschaft, hielt dagegen. Für ihn sind die Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr noch immer nicht ausreichend erforscht und können eben nicht mit Alkohol verglichen werden. Ohne belastbare Datengrundlagen zu den Auswirkungen des Cannabiskonsums auf die Verkehrssicherheit, müsse die aktuelle Rechtslage bestehen bleiben.
Dr. Ingo Koßmann, Abteilungsleiter bei der Bundesanstalt für Straßenwesen, wurde konkret und sprach sich für einen Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr von 2,8 ng/ml THC im Blutserum aus. Ein solcher Gefahrengrenzwert müsse sich an den Auswirkungen für die Verkehrssicherheit orientieren und bereits bei Leistungseinbußen ansetzen. Bislang existiere ein gesetzlich verankerter Wert nicht.
Der Mediziner Prof. Dr. Dr. Reinhard Urban sah die Absicht der Legalisierung dagegen insgesamt kritisch. Sie würde keine Probleme lösen, wie zum Beispiel den illegalen Handel, sondern Probleme im Straßenverkehr und beim Jugendschutz schaffen.
Nach den Fachvorträgen schloss sich noch eine Podiumsdiskussion an, bevor der DVW-Präsident Prof. Kurt Bodewig die Veranstaltung resümierte: „Beim Thema Cannabis im Straßenverkehr stehen wir vor großen Herausforderungen und wir müssen perspektivisch den sicheren Umgang mit der Droge als legales Rauschmittel lernen. Dazu gehört auch, einen angemessenen Grenzwert zu ermitteln, einen verhältnismäßigen Rechtsrahmen zu schaffen, die Verkehrsüberwachung und Ahndung von Verstößen zu verbessern und nicht zuletzt auch viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Ganz klare Botschaft ist aber: Kiffen und Fahren gehören einfach nicht zusammen!“
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