Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften

Beschluss

Die Deutsche Verkehrswacht fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen vor Ort entscheiden können, Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf ausgewählten Straßen oder in größeren Bereichen anordnen zu können, wo sie es für notwendig halten.

Die Neuregelung sollte begleitet werden von einem Forschungsprojekt, dass die Auswirkungen der Neuregelung insbesondere auf die Rad- und Fußverkehrssicherheit, auf den ÖPNV sowie auf das nachgeordnete Netz untersucht.

Begründung

Derzeit sind den Kommunen enge Grenzen für die Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten gesetzt. Für Tempo 30 beschränken sich diese auf Wohngebiete mit hoher Fahrrad- und Fußverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, zudem auf das Umfeld sozialer Einrichtungen wie Kitas und Schulen. Sie dürfen keine Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sowie sonstige Vorfahrtsstraßen betreffen. Verkehrssicherheitsaspekte können bei der Anordnung ursächlich sein, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass geschwindigkeitsbedingte Unfälle häufig aufgetreten sind – eine vorausschauende Anordnung aufgrund erwarteter Unfallgefahren ist damit nicht möglich.

Die Anordnung von Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit auf ausgewählten Strecken kann positive Effekte auf die innerörtliche Verkehrssicherheit haben. Sie hat damit das Potential, die Lebensqualität in Innenstädten zu erhöhen. Aus diesem Grund sollten die Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort, und damit die Kommunen, über die Ausweisung von Tempo-30-Bereichen weitgehend eigenständig entscheiden können.

Die Deutsche Verkehrswacht unterstützt mit diesem Beschluss das parteiübergreifende Städtebündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ aus 742 Städten, Gemeinden und Landkreisen (Stand 25.5.2023).

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Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften
Beschluss der Jahreshauptversammlung // 2023 // Rostock

Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften

Rostock,

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