
Fußverkehr
Beschluss
Die Deutsche Verkehrswacht fördert die Sicherheit und Attraktivität des Fußverkehrs in Deutschland. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für alle zu Fuß Gehenden – insbesondere für Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen – deutlich zu verbessern. Zur nachhaltigen Stärkung des sicheren Fußverkehrs fordert die Deutsche Verkehrswacht Bund, Länder und Kommunen auf, folgende Maßnahmen zu unterstützen, zu fördern und politisch zu begleiten:
Sichere Infrastruktur
Gehwege und Querungsstellen sind durchgängig, barrierefrei und sichtbar zu gestalten. Dazu zählen direkte Wegverbindungen, Fußgängerüberwege, Mittelinseln sowie Lichtsignalanlagen mit akustischen Signalen, nicht zu langen Rotphasen und ausreichend langen Grünphasen.
Die straßenbegleitende Führung von Fuß- und Radverkehr auf gemeinsamen Wegen sollte nur noch in Ausnahmefällen erfolgen, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von zu Fuß Gehenden bei der Freigabe von Fußverkehrsflächen für den Radverkehr. Getrennte Geh- / Radwegführung oder die Straßenraumnutzung für Radverkehr sollte der Regelfall sein. Bei gemeinsamer Führung - auch auf straßen- / quartiersverbindenden Wegen - sind ausreichende Breiten und eine konfliktfreie Gestaltung zwingend erforderlich.
Mehr Sicht und weniger Tempo
Sichtbeziehungen an Kreuzungen und Querungen müssen durch Parkverbote, bauliche Maßnahmen und klare Verkehrsführung gesichert werden. Tempo 30 sollte insbesondere in Wohngebieten und vor sensiblen Einrichtungen, beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen und Pflegeeinrichtungen, zur Regel werden.
Verkehrserziehung und Aufklärung
Kinder müssen frühzeitig auf eine sichere Verkehrsteilnahme vorbereitet werden, beispielsweise im Rahmen der Verkehrserziehung ab dem Vorschulalter (Kindertagesstätten) oder durch das Üben des sicheren Schulwegs. Öffentlichkeitsarbeit soll über Gefahren durch Ablenkung und die Einschränkung der Sichtbarkeit bei Dunkelheit aufklären sowie die gegenseitige Rücksichtnahme fördern.
Technik und Kontrolle
Fahrzeuge sollen mit Assistenzsystemen zum Schutz von zu Fuß Gehenden ausgestattet werden. Verstöße gegen Anhaltepflichten und Halteverbote an Überwegen sind konsequent zu ahnden.
Das Gehwegparken gilt es weitestgehend aufzuheben und illegales Beparken von Gehwegen durch Kontrollen möglichst zu unterbinden, damit Personen mit Bewegungseinschränkungen, Kinderwagen etc. sich in einem sicheren Raum ungehindert bewegen können und Sichtbeziehungen beim Überqueren von Straßen ungehindert möglich sind.
Koordination vor Ort
Städte mit über 100.000 Einwohnenden sollen eine zentrale Ansprechstelle für den Fußverkehr einrichten. Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von zu Fuß Gehenden sind als fester Bestandteil in kommunale Verkehrs- und Sicherheitsstrategien aufzunehmen.
Begründung
Zu Fuß Gehende sind die am stärksten gefährdete Personengruppe im Straßenverkehr. Trotz insgesamt rückläufiger Unfallzahlen ist das Risiko für Kinder und ältere Menschen weiterhin hoch. Die gezielte Förderung des Fußverkehrs verbessert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Gesundheitsförderung, zur Erreichung der Klimaziele und zur Aufwertung des öffentlichen Raums bei. Eine konsequente Umsetzung der genannten Maßnahmen kann entscheidend dazu beitragen, Städte und Gemeinden lebenswerter, sicherer und nachhaltiger zu gestalten.