Fahrverbot bei Handynutzung

Präsidium und Vorstand der Deutschen Verkehrswacht werden beauftragt, sich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und bei der Verkehrsministerkonferenz dafür einzusetzen, dass bei schweren Verstößen gegen § 23 Abs. 1a StVO und für Wiederholungsfälle baldmöglichst ein einmonatiges Fahrverbot als Regelahndung gesetzlich verankert wird.

Begründung

Gemäß einer Studie der TU Braunschweig aus dem Jahre 2016 würde jeder zehnte Verkehrsteilnehmer während des Fahrens sein Handy bzw. Smartphone nutzen. Zu einem noch höheren Ergebnis kommt die repräsentative Befragung der forsa Politik- und Sozialforschung GmbH vom 11.08.2016, die vom ACV Automobil-Club Verkehr und der Deutschen Verkehrswacht in Auftrag gegeben wurde. Danach gaben 30% der befragten Autofahrer (von insgesamt 1.509) an, hin und wieder einen Blick auf ihr Telefon zu werfen, um nachzusehen, ob jemand geschrieben oder angerufen hat; ebenso viele nutzen während des Fahrens ihr Mobiltelefon, um Nachrichten (SMS oder WhatsApp) zu lesen. 27% der Befragten gaben an, Anrufe ohne Freisprecheinrichtung anzunehmen; 17% räumten ein, während des Fahrens Anrufe ohne Freisprecheinrichtung zu tätigen. 16% gab darüber hinaus zu, während des Fahrens auch Textnachrichten zu schreiben!

Die vorgenannten Ergebnisse sind umso besorgniserregender einzustufen, da sich durch die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer 40% stark und weitere 20% der Befragten sehr stark abgelenkt fühlen. 5% gaben sogar an, durch die Nutzung des Mobiltelefons in eine kritische Situation geraten zu sein; weitere 11% räumten begangene Fahrfehler ein.

Inwieweit die Nutzung des Mobiltelefons tatsächlich ursächlich für Verkehrsunfälle ist, lässt sich derzeit nicht genau ermitteln, da überhaupt nur wenige Bundesländer entsprechende Statistiken führen. Diese Statistiken verfügen jedoch über wenig Aussagekraft, da die Dunkelziffer, die sehr hoch sein dürfte, nicht erfasst werden kann.

Die Forschungsvereinigung Automobiltechnik hat in einer Studie „Freisprecher“ am Steuer gezählt, die Dekra Personen mit Handy am Ohr. Das Ergebnis: „Permanent telefonieren rund 14 Prozent der Autofahrer“, so der Dekra-Unfallforscher Walter Niewöhner. „Es muss deshalb dringend diskutiert werden, ob das Mobiltelefon als Unfallursache statistisch erhoben werden sollte“.

Der ADAC schätzt, dass in Deutschland jeder zehnte Unfall auf unzulässige Handynutzung zurückzuführen ist.

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Fahrverbot bei Handynutzung
Beschluss der Jahreshauptversammlung // 2017 // Würzburg

Fahrverbot bei Handynutzung

Würzburg,

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