Erste-Hilfe-Kenntnisse im Verkehr

Die Deutsche Verkehrswacht empfiehlt allen Verkehrsteilnehmern, ihre Kenntnisse in Erster Hilfe regelmäßig aufzufrischen. Richtwert sollte hierbei eine Wiederholung alle fünf Jahre sein.

Problembeschreibung

Für Pkw-Führerscheinbewerber ist der Besuch des achtstündigen Lehrgangs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ verpflichtend. Die Unterweisung soll gemäß §19 Fahrerlaubnisverordnung dem Führerschein-Anwärter „durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln, ihn insbesondere mit der Rettung und Lagerung von Unfallverletzten sowie mit anderen lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut machen“.

Alle erlernten Kenntnisse bedürfen der regelmäßigen Wiederholung und Auffrischung, um in der Praxis anwendbar zu bleiben. Aktuellen Studien zufolge liegt der letzte Erste-Hilfe-Kurs von 37 Prozent der Pkw-Führerscheinbesitzer mehr als 10 Jahre zurück. Generell sind die Kenntnisse in Erster Hilfe bei den Pkw-Fahrern im Bereich der Herz-Lungen-Wiederbelebung, der Blutstillung und der Seitenlagerung nach Ansicht der Hilfsorganisationen und angesichts ihres hohen Ausbildungsaufwands unzureichend.

Die Hilfsorganisationen arbeiten zurzeit mit den Unfallversicherungsträgern an einer Neukonzeption der Erste-Hilfe-Ausbildung. Das Deutsche Rote Kreuz engagiert sich im internationalen Dialog einer auf wissenschaftlicher Evidenz basierten Erste-Hilfe-Ausbildung und hat mit dem „European First Aid Certificate“ grenzübergreifende Standards in diesem Themenfeld gesetzt. Die Deutsche Verkehrswacht begrüßt diese Initiativen und setzt den Fachdialog mit dem DRK aktiv fort.

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Empfehlung zur regelmäßigen Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse im Verkehr
Beschluss der Jahreshauptversammlung // 2014

Erste-Hilfe-Kenntnisse im Verkehr

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