E-Scooter und Hoverboards

Elektrokleinstfahrzeuge – Herausforderung für die Verkehrssicherheitsarbeit

Aktuell stehen Elektrokleinstfahrzeuge, vor allem Elektro­-Tretroller, im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion Es geht um den Konflikt von neuer Mobilität und Verkehrssicherheit. Ihre Zulassung für den Straßenverkehr stellt uns vor eine große Aufgabe und wir müssen vorher die Bedingungen für eine verkehrssichere Nutzung definieren. Erst zulassen und hinterher über die Folgen zu diskutieren, wäre der falsche Weg. Deshalb brauchen wir geeignete Bedingungen, um das Gefährdungspotential zu reduzieren.

Es steht außer Frage, dass wir uns neuen Mobilitätsformen öffnen müssen, die Ansprüche der Menschen in Bezug auf ihre individuelle Fortbewegung verändern sich. Als Verkehrswacht haben wir in der Vergangenheit immer wieder solche Entwicklungen begleitet und die Prozesse und Diskussionen im Sinne der „Vision Zero “mitgestalten können. Einen ersten Verordnungsentwurf für die Zulassung von E-Scootern und ähnlichen Fahrzeugen kommentierten wir wie auch andere Verbände der Mobilität positiv und fanden meines Erachtens einen guten Konsens mit weitgehend sicheren Rahmenbedingungen für den Einsatz. Konkret sollten es Fahrzeuge mit einer Lenkstange sein, die auf Radverkehrsanlagen unterwegs sind und deren Nutzer einen Nachweis über Kompetenzen in der sicheren Verkehrsteilnahme erbringen können. Voraussetzung wäre also eine Mofa-Prüfbescheinigung beziehungsweise ein Führerschein und damit ein Mindestalter von 15 Jahren.

Leider folgte ein zweiter Verordnungsentwurf mit Änderungen, die der Verkehrssicherheit nicht mehr dienten. So wurde unter anderem das Mindestalter auf 12 Jahre gesenkt, keine Prüfbescheinigung mehr vorausgesetzt, der Gehweg durfte genutzt werden und es sollten ebenfalls selbstbalancierende Fahrzeuge ohne Lenkstange innerhalb einer Ausnahmeregelung erlaubt werden. Diese Vorgehensweise sehe ich äußerst kritisch. Nicht nur wurden die Bedenken etablierter Akteure der Verkehrssicherheits-Szene missachtet, auch den Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wurde nicht gefolgt. Die BASt hatte sich in einer Untersuchung zu Elektrokleinstfahrzeugen ebenfalls für einen engeren Rahmen bei der Zulassung ausgesprochen und beispielsweise selbstbalancierende Fahrzeuge ohne Lenkstange als unsicher bewertet. Für die DVW habe ich dies auch öffentlich thematisiert, auch die Positionierung des DVR war entsprechend. Der Bundesrat setzte die Thematik eine Woche vor der diesjährigen DVW-Jahreshauptversammlung in Bremen ebenfalls auf die Tagesordnung. Nur mit seiner Zustimmung konnte die Verordnung rechtskräftig werden.

Die Botschaft ist eindeutig: Elektrokleinstfahrzeuge sind keine Spielzeuge für zwölfjährige Kinder sondern Kraftfahrzeuge. Also müssen sie auch wie Kraftfahrzeuge behandelt werden, mit klaren Voraussetzungen für die Zulassung, die Leben und Gesundheit schützen sollen. Sie gehören darum auch nicht in Verkehrsräume wie Fußgängerzonen und Gehwege. Ich freue mich, dass zumindest beim Thema Gehwegnutzung die Bundesregierung zwischenzeitlich eingelenkt hat und hier nun unserem Kurs folgt. Somit kann ein aggressiver Nutzungskonflikt gegen Fußgänger in den Innenstädten vermindert werden. Diese neuen urbanen Kraftfahrzeuge müssen sowohl Mobilität als auch Sicherheit bieten, alles andere würde dem selbst gesetzten Ziel der „Vision Zero “Hohn sprechen.

E-Scooter und Hoverboards

praesident@verkehrswacht.de

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