Verkehrswacht Campus
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Elektrokleinstfahrzeuge, auch Elektrotretroller oder E-Scooter genannt, dürfen seit Juni 2019 am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Wenn Radverkehrsinfrastruktur vorhanden ist, muss diese genutzt werden, wenn nicht, muss die Fahrbahn und außerorts auch der Seitenstreifen befahren werden. Das Fahren auf Gehwegen ist verboten. E-Scooter-Fahrende müssen mindestens 14 Jahre alt sein, das Fahrzeug muss versichert sein und eine Versicherungsplakette tragen.
Referent für digitale Kommunikation und E-Scooter
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