
Kleiner Motorradführerschein für Autofahrende führt zu mehr Unfällen
Verkehrswacht fordert Rücknahme von Regelungen zum Einschluss der Fahrerlaubnisklasse A1 in die Fahrerlaubnisklasse B
Aufgrund der deutlich gestiegenen Unfallzahlen bei Leichtkrafträdern fordert die Deutsche Verkehrswacht (DVW) die geltenden Regelungen für den vereinfachten Erhalt einer Fahrerlaubnis für diese Fahrzeugklasse wieder zurückzunehmen. Seit 2020 können Inhaber eines Autoführerscheins der Klasse B mit wenigen fahrpraktischen Stunden und ohne Prüfung eine Erweiterung für Motorräder der Klasse A1 bis 125 Kubikzentimetern Hubraum bekommen. Dokumentiert wird dies mit der Schlüsselzahl 196 im Führerschein.
Die DVW-Präsidentin Kirsten Lühmann sieht angesichts der ernsten Entwicklung dringenden Handlungsbedarf: „Nach Einführung der neuen Führerscheinregelung haben sich die Unfallzahlen mit Leichtkrafträdern um 59 Prozent erhöht - nachdem sich die Bilanz in den Jahren zuvor positiv entwickelt hatte. Dadurch wird unmissverständlich klar, dass dieses Projekt im Sinne der Verkehrssicherheit gescheitert ist. Die Klasse B196 in der jetzigen Form muss abgeschafft werden.“
Unfallzahlen sprechen deutliche Sprache
Die Befürchtungen der DVW zu dieser Änderung haben sich leider bewahrheitet: Ein entsprechender Bericht der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) bestätigt die negative Entwicklung. Demnach sind in den Jahren 2015 bis 2019 die Unfallzahlen unter Beteiligung von Leichtkrafträdern in der betreffenden Personengruppe um etwa ein Drittel zurückgegangen. Nach Einführung der Klasse B196 verschlechterte sich die Bilanz deutlich. Im Vergleich von 2019 zu 2022 stiegen die Zahlen um 59 Prozent an.
Auch bei den bundesweit getöteten und schwerverletzten Leichtkraftradfahrern ist diese Entwicklung abzulesen. Während sich die Zahl von 2015 bis 2019 um 37 Prozent verringerte, stieg sie im Zeitraum von 2019 bis 2022 um denselben Wert an. Die Fahrer waren zudem auch deutlich häufiger Hauptverursacher des Unfalls.
Leichterer Zugang zu einer Hochrisikogruppe
Voraussetzung für die Klasse B196 ist ein Mindestalter von 25 Jahren und fünf Jahre Besitz des Pkw-Führerscheins. Für die Berechtigung muss lediglich eine Schulung mit neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten aus Theorie und Praxis absolviert werden. Eine unabhängige Prüfung gibt es nicht. Die DVW hatte schon zum Verordnungsentwurf unter anderem angemerkt, dass dies in keinem sinnvollen Verhältnis zum hohen Risiko auf Krafträdern steht. Motorräder haben eine mehr als zwanzigmal höhere fahrleistungsbezogene Unfallwahrscheinlichkeit als Pkw. Zudem sind die Fahrer relativ ungeschützt mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs, woraus schwerere Unfallfolgen resultieren.
Kirsten Lühmann: „Motorradfahrende sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Für ihre aktive Sicherheit ist eine intensive und hochwertige Fahrausbildung unbedingt erforderlich. Das erreichen wir nicht mit einem Wochenendkurs.“
Kleiner Motorradführerschein für Autofahrende führt zu mehr Unfällen
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